Mietpool

MIETPOOL

Der Begriff Mietpool, auch Mieteinnahmegemeinschaft genannt, beschreibt eine Vereinigung mehrerer Immobilieneigentümer zum Schutz und zur Abdeckung der Mieteinnahmen.


Dabei gehören verschiedenen Eigentümern jeweils mindestens eine Wohnung oder ein Gewerberaum eines Bauobjektes, wobei sämtliche Nettoeinnahmen, die durch die Immobilie erzielt werden, zunächst in den so genannten Mietpool eingezahlt und dort gelagert werden. 

Ziel eines Mietpools ist es, Vermietungsrisiken, wie beispielsweise Mietausfälle durch Leerstände der Immobilien, gemeinsam zu tragen und sich darüber hinaus finanziell für den Fall von vorübergehenden Mietausfällen abzusichern und eine gleichmäßige wie auch regelmäßige Zahlung zu gewährleisten. Hierbei fließen sämtliche Mieteinnahmen direkt in einen gemeinsamen Pool der Eigentümer, welcher häufig jährlich gepuffert wird, um Rücklagen für Leerstände aber auch das Auszahlungsinteresse der einzelnen Vermieter ausgewogen zu sichern. 
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Jeder Vermieter erhält letztendlich eine anteilmäßige Miete entsprechend dem Wert seiner Immobilie(n). Der Anteil errechnet sich hierbei aus den Quadratmetern der jeweiligen Wohneinheiten. Die Verwaltungsaufgaben übernimmt in der Regel ein Geschäftsführer, welcher der Wohnungseigentumsverwaltung nahe steht, oder die Mieteinnahmegemeinschaft selbst. In dieser Funktion werden sowohl sämtliche Mieten vom Verwalter vereinnahmt wie auch offene Forderungen der Verwaltung sowie Dritter, wie beispielsweise durch Wartungskosten beglichen. Meist wird die Mieteinnahmegemeinschaft neben der Wohnungseigentümergemeinschaft als GbR geführt und unterliegt dabei dem BGB. 

Auch wenn die monatlichen Mieten in der Regel etwas geringer ausfallen als bei einer direkten Vermietung der Immobilie, wird durch den Mietpool das Risiko durch Leerstände auf die gesamte Mieteinnahmegemeinschaft aufgeteilt und eine kontinuierliche Aufteilung und Auszahlung der Einnahmen gewährleistet. Der Mietpool beugt somit einer finanziellen Krise vor und fängt die einzelnen Parteien im Falle von Einkunftseinbußen auf.