Denkmalimmobilien Rügen

DENKMALIMMOBILIEN RÜGEN

Rügen - Deutschlands größte Insel steht eigentlich eher für einen entspannten Urlaub an der reizvollen Ostsee, in einer Landschaft von einzigartiger Schönheit.


Weiße Strände mit feinem Sand, dazu gewaltige Kreidefelsen und romantisch Buchten prägen das Bild, das man von der Insel im hohen Norden hat. Und doch machen auch Denkmalimmobilien Rügen zu einem Ort von besonderer Attraktivität.

Die fast wilde Kraft von Wind und Meer, die majestätischen Kreideklippen - sie stehen seit Jahrzehnten wie kaum ein anderes Symbol für die einzigartige Schönheit der Insel. Inmitten dieser wunderschönen Landschaft verleihen Denkmalimmobilien Rügen ein außergewöhnliches Flair. Historisch gewachsene Viertel, saniert und restauriert - mittendrin aber verleihen immer wieder einzelne Denkmalimmobilien Rügen ein exklusiv anmutendes Stadtbild. 

Persönlichkeit, Charakter und ein eigenes Profil - das sind die Eigenschaften, um die Denkmalimmobilien Rügen mit seinen historisch geprägten Orten bereichern. Zu jeder Zeit bieten Denkmalimmobilien Rügen einen ganz besonders kulturellen Wert - denn letztlich sind sie die heute noch bestehenden Zeugen von längst vergangenen, glanzvollen Epochen. 

Denkmalimmobilien sind für Käufer und Mieter gleichermaßen reizvoll. 
Wunderschön anzusehen, liebevoll saniert und restauriert, dabei aber immer unter Beibehaltung der charakteristischen architektonischen Stilrichtung kommen sie daher. Von innen allerdings hochwertig ausgestattet mit exklusiven Bodenbelägen, funktionalen Küchen und schicken Bädern, lassen sie keine Wünsche an eine außergewöhnliche Wohnung offen. 

Damit allerdings noch nicht genug! Nicht nur, dass Denkmalimmobilien Rügen mit seiner ganzen Erscheinung aufwerten und wunderschön anzusehen sind - sie bieten auch steuerliche Vorteile und sind damit für diejenigen interessant, die Wohneigentum als Kapitalanlage nutzen möchten. Denkmalimmobilien erlauben die Abschreibung der Herstellungskosten für Modernisierung und Instandsetzung über 12 Jahre mit einem höheren jährlichen Betrag als Renditeobjekte. Da die Abschreibungen als Kosten der Immobilie geltend gemacht werden können, entsteht in der Regel allein durch ihre Höhe ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerzahlung senkt.