Altersvorsorge

ALTERSVORSORGE

Bei dem Wort Altersvorsorge handelt es sich um den Obergriff für sämtliche Maßnahmen, die zu Lebzeiten eines Menschen getroffen werden, damit diese Person nach dem Ende ihrer beruflichen Laufbahn versorgt ist.


Es soll dabei erreicht werden, dass Menschen im Rentenalter trotz Wegfall der Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können - und das möglichst ohne nennenswerte Einschränkung des bis dahin gewohnten Lebensstandards. Finanzielle Inhalte der Altersvorsorge sind erworbene Anwartschaften auf Zinsen und/oder Renten aus einem bis dahin angesparten Vermögen. Darüber hinaus umfasst die Altersvorsorge auch Leistungen, die bei Invalidität in Anspruch genommen werden können oder erst nach dem Tod greifen (Hinterbliebenenversorgung). 
 

Formen der Altersvorsorge in Deutschland

Die derzeitige Altersvorsorge basiert in Deutschland auf drei Säulen: 

  • gesetzliche Vorsorge/Pflichtbeiträge auf Basis des Umlageverfahrens (Beamtenversorgung, Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, Berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte und Künstlersozialversicherung). 
  • Betriebliche Altersvorsorge als zusätzliche erwerbsbasierte Absicherung 
  • Private Vorsorge in Form von angespartem Kapital (Riester- oder Rürup-Rente, Fondssparpläne, Immobilienbesitz oder Lebensversicherung). 

Gesetzliche Vorsorge

Eingezahlte Beiträge werden nicht gespart, sondern für die Zahlungen an die Rentner verwendet. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Summen, sondern ausschließlich auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (Anwartschaft). Diese Maßnahme beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide in vielen europäischen Ländern müssen in absehbarer Zukunft immer weniger Arbeitnehmer von immer mehr (und immer älter werdenden) Menschen die Renten finanzieren, was unweigerlich zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und vermutlich auch zu Leistungskürzungen führen wird. 

Betriebliche Altersvorsorge

Der Arbeitgeber erteilt einem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eine Zusage zur Versorgung. Diese Variante wird vom Staat steuerlich begünstigt, um sie zu stärken und auf Dauer attraktiver zu machen. Die Maßnahme sieht in der Durchführung eine Entgeltumwandlung, also den Verzicht auf zukünftiges Gehalt, vor. Aufgrund der Steuervorteile für beide Seiten, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wird diese bereits sehr oft in Anspruch genommen.

Rechtliche Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge finden sich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses bestimmt fünf zulässige Durchführungswege, auf die der Arbeitnehmer üblicherweise keinen Einfluss hat: 

  • Direktzusage 
  • Direktversicherung 
  • Pensionsfond 
  • Pensionskasse 
  • Unterstützungskasse 

Darüber hinaus existieren im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer zusätzlich erwerbsbasierten Absicherung die Lebensarbeitszeitkonten, auf die ein Arbeitnehmer seine Überstunden einzahlen kann. Diese werden als Wert angelegt und ausbezahlt, wenn der Inhaber beispielsweise eine längere Auszeit für eine Fortbildung nimmt oder den Renteneintritt vorzieht. 
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Private Alterssicherung

Basiert auf der Idee des Kapitaldeckungsverfahrens, bei dem das einbezahlte Kapital sowie die damit erwirtschafteten Zinsen dem Sparer zustehen, der die Wahl hat zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung. 
 

Staatlich geförderte Varianten

Sie sollen unter anderem das stetig sinkende Rentenniveau kompensieren: 

  • Riester-Rente: größtenteils für pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte, geringfügig Beschäftigte (die auf die Versicherungsfreiheit verzichten), Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. 
  • Rürup-Rente: beispielsweise für Freiberufler bzw. alle Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. 

Die staatlich geförderte Altersvorsorge unterliegen bestimmten Regelungen, kann im Normalfall nicht vererbt, veräußert, verpfändet oder beliehen werden. Außerdem rechnen Sozialhilfeträger die Rürup- und Riester-Rente nicht auf Hartz IV an, wenn der Versicherungsnehmer während seines Arbeitslebens bedürftig wird. 

Staatlich nicht geförderten Altersvorsorgearten

Dazu zählen der Fondssparplan (Sparvertrag mit regelmäßigen Geldeinlagen, bei dem der Inhaber Fondsanteile erwirbt), Immobilienbesitz (alternativ: Immobilienfonds) oder die Lebensversicherung.

Verträge im Rahmen dieser Sicherungsmaßnahmen verfügen über keine Garantie über den Bestand der Investition. Dafür kann mit einer dieser Formen der Altersvorsorge ein generationenübergreifender Vermögensaufbau geschaffen werden, da das angesparte Vermögen üblicherweise jederzeit verfügbar und vererbbar ist. Und im Gegensatz zu den staatlich geförderten Vorsorgearten, bei welchen eine volle Rentenversteuerung vorsehen ist, müssen nicht geförderte Produkte von den Rentnern nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. 

Alternativ zu den drei Säulen der Altersvorsorge, existiert eine Klassifizierung im 3-Schichten-Modell, das nicht die Leistungsträger, sondern steuerliche Aspekte der verschiedenen Formen in den Vordergrund stellt: 

Erste Schicht: 
Rürup-Rente (Kohorten-Versteuerung), Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, gesetzliche Rentenversicherung. 
Zweite Schicht: 
Riester-Rente (nachgelagerte Versteuerung), betriebliche Altersversorgung. 
Dritte Schicht: 
diverse Kapitalanlagen, beispielsweise private Renten- und Kapitalversicherungen (Ertragsanteilsversteuerung), Wertpapierdepots und Immobilienbesitz.