EStG

ESTG

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt in Deutschland die Besteuerung der Einkommen natürlicher und juristischer Personen. Es umfasst dabei alle Einkünfte als Lohnsteuer, die aus Land-. Und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, selbst- und nichtselbständiger Arbeit sowie aus dem Kapitalvermögen bzw. der Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

Für juristische Personen wie Firmen, Organisationen oder Vereine gelten Spezialvorschriften.

Das heute geltende Einkommenssteuergesetz geht zurück bis ins Jahr 1934, wo die ursprüngliche Fassung verabschiedet wurde. Nach dem Ende des Krieges modifizierten die Alliierten die Rechtslage. Im Jahr 2009 folgte eine weitere Änderung und leichte Überarbeitung. Das Einkommenssteuergesetz ist damit eine verbindliche Rechtsgrundlage, die immer wieder aktuellen Erfordernissen angepasst wird. 
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Die Lohnsteuer gilt als der wichtigste Bestandteil des Einkommenssteuergesetzes. Der Arbeitgeber berechnet auf der Grundlage des Einkommens die zu zahlende Lohnsteuer, die dann bei Lohnzahlung sofort an den Fiskus abgeführt wird. Dabei gilt der Arbeitnehmer als Schuldner, wenngleich der Arbeitgeber die Berechnung vorzunehmen hat. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Berechnung und dafür, dass nicht zu wenig Lohnsteuer abgeführt wird. Andernfalls kann er in Haftung genommen werden. 

Beim Einkommenssteuergesetz gilt der Grundsatz, dass alle Einnahmen gegen die Ausgaben gegengerechnet werden können. Die Einnahmen aus der Arbeit oder durch Vermietung stehen dann auf der einen Seite. Im Gegenzug können Kosten für den Unterhalt eines Hauses, Handwerksarbeiten oder Betriebskosten gegengerechnet werden. Die verbleibende Summe gilt als Einkommen und wird dann besteuert. Dieser Grundsatz gilt auch für Einnahmen aus einem Gewerbe oder aus Vermietung und Verpachtung. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind sogenannte Überschusseinkünfte und keine Gewinneinkünfte. Sie zeichnen sich durch eine entgeltliche Überlassung von Vermögensgegenständen des Privatvermögens an anderen Personen zur Nutzung aus. Sie sind damit steuerpflichtig.