Kapitalanlage

KAPITALANLAGE

Der Begriff Kapitalanlage bezeichnet das langfristige Anlegen von Geldkapital mit dem Ziel, den Wert des Kapitals zu erhalten und zusätzlich Gewinne damit zu erwirtschaften. Für diesen finanziellen Vorgang sind also mehrere Komponenten Voraussetzung.

Als Kapital ist ein überschüssiger Geldbetrag definiert. Dieser entsteht in einem Unternehmen aus erwirtschafteten Gewinnen, im Privathaushalt aus ersparten Geldbeträgen. Der Betrag einer Kapitalanlage wird bei Abschluss des entsprechenden Vertrages festgesetzt und ist sofort fällig. Die Laufzeit der Kapitalanlage beginnt bei Vertragsabschluss. 

Täglich aktualisierte Denkmal Immobilien und Denkmalschutz Immobilien finden Sie auf unseren Projektseiten.

Ein zeitlich langfristiges Anlageziel ist die nächste Voraussetzung für eine Kapitalanlage. Der zeitliche Rahmen für eine Kapitalanlage beträgt in der Regel mehrere Jahre oder Jahrzehnte. Der Kapitalnehmer erhält für diese vertraglich vereinbarte Zeit einen bestimmten Betrag zur Verfügung. Dadurch verbessert sich seine Liquidität um die angelegte Summe. Der Kapitalgeber erhält als "Lohn" für seine Kapitalanlage einen Gewinn. Langfristige Bereitstellung des Kapitals führt je nach Anlageform zu unterschiedlich hohen Renditen (dies entspricht einer Werterhaltung und Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals). 

Eine ausgewählte Anlageform sind festverzinsliche Wertpapiere, zum Beispiel Anleihen oder Pfandbriefe. Die Zinssätze werden zum aktuellen Kurs, in der Regel auf niedrigem Niveau, festgelegt. Sofern sich während des Zeitraums einer Kapitalanlage die üblichen Zinssätze nach oben oder unten verändern, hat dies auf die Verzinsung der gewählten Anlageform keine Auswirkungen. 

Eine andere mögliche Anlageform sind Sachwerte wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Die Zinssätze werden hierbei zu Beginn der Kapitalanlage als fest- oder variabel verzinslich ausgehandelt. 

Für die Vermittlung einer Kapitalanlage kann der Kreditnehmer selbst als Vertragspartner auftreten. Stattdessen können Unternehmer, Besitzer von Immobilien oder Inhaber von Wertpapieren auch Anlagevermittler wie Banken oder Makler vertraglichen Konditionen einer Kapitalanlage beauftragen.