Denkmalschutz Brandenburg

DENKMALSCHUTZ BRANDENBURG (BB)

Das Bundesland Brandenburg ist berühmt für seine zahlreichen Schlösser, Parks und Gärten, die von so bekannten Landschaftsarchitekten wie Karl Friedrich Schinkel, Erich Mendelsohn, Bruno Taut sowie den Gartenkünstlern Lenné und Fürst Pückler entworfen wurden.


Die Denkmale zeugen von italienischer, holländischer und französischer Baukunst, die bis weit über die Grenzen Deutschlands und Europas bekannt geworden ist. Alle Einzelheiten zum Denkmalschutz sind im Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Bundesland Brandenburg geregelt.

Neben den Gärten, Parks und Landschaftsanlagen existieren zahlreiche Bodendenkmale, bronzezeitliche Grabanlagen, slawische Burgwälle und neuzeitliche Kelleranlagen. Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude, Fabrikanlagen, Kirchen und Klöster komplettieren das umfangreiche Angebot an Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Wer eine Denkmalimmobilie für den Eigengebrauch oder zur Vermietung erwerben möchte, kann sich an die zuständigen Stellen in dem Bundesland Brandenburg wenden. Dort wird ihm die nötige Unterstützung zuteil, die sowohl aus einer umfassenden Beratung als auch aus finanziellen Zuschüssen für Bau- und Instandsetzungsarbeiten bestehen kann. 

Die Wohnqualität und die Infrastruktur im Land Brandenburg sind sehr gut. Dies resultiert zum einen aus der Nähe zur Bundeshauptstadt Berlin und zur Landeshauptstadt Potsdam und zum anderen aus der landschaftlichen Vielfalt. Das gesamte Bundesland ist sehr grün und besitzt zahlreiche Wälder und Seen, die zur Naherholung und zu einem Kurzurlaub einladen. Die Denkmale, die über das gesamte Land Brandenburg verstreut sind, ergänzen das Bild, das sich zu einem harmonischen Ganzen zusammenfügt.

Wer ein Gebäude erwerben möchte, das unter Denkmalschutz steht, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dazu gehören umfassende Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die gewährleisten sollen, dass das Gebäude in seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt. Aus diesem Grunde sind die laufenden Kosten für ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, deutlich höher als die Kosten, die für eine herkömmliche Immobilie zu tragen sind. Fördermittel des Landes und KfW-Kredit für Modernisierungsarbeiten und energiesparende Maßnahmen sollen hier einen entsprechenden Ausgleich schaffen. Den gleichen Zweck erfüllen die steuerlichen Erleichterungen, die im Einkommenssteuergesetz geregelt sind. Für Baudenkmale kann die sogenannte Denkmal AfA geltend gemacht werden. Denkmal AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Denkmalschutz können die Besitzer der Denkmale bis zu 100 % der Instandhaltungs- und Modernisierungskosten von der Steuer absetzen.