DENKMALSCHUTZ - STEUERLICHE ANREIZE FÜR DEN ERWERB EINER DENKMALGESCHÜTZTEN IMMOBILIE
Steuerbegünstigte Medien-, Immobilien- und Schiffsfonds haben an Attraktivität verloren. Eine der letzten Steueroasen bleibt nach §§ 7i, 7h EStG (Einkommenssteuergesetz) die steuerliche Begünstigung von Baudenkmälern.
Die Immobilie bleibt nach wie vor eine der beliebtesten Anlagearten, da diese Schutz vor Inflation, Wertzuwachs und Sicherheit bietet. Auch Schwankungen an der Börse können der Immobilie nicht schaden.
Seit dem Jahr 2009 unterliegt die Immobilie auch nicht mehr der Abgeltungssteuer. Denkmalgeschützte Gebäude und Immobilien im Sanierungsgebiet sind nicht nur repräsentativ und schön, sondern steuerlich sehr interessant. Modernisierungskosten können auf einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren steuerlich zu 100 Prozent abgeschrieben werden.
Anschaffungskosten zum Erhalt der Altbausubstanz können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Dies sind nur einige der Gründe, warum Gebäude die unter Denkmalschutz stehen für Anleger und Investoren besonders interessant sind. Einzige Voraussetzung ist, dass die vom Denkmalschutz bedachte Immobilie vor der Sanierung erstanden wurde.
Denkmalgeschützte Immobilie - eine Wachstumsbranche mit hohem Potential
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind nicht nur wegen ihrer steuerlichen Vorteile interessant. Diese strahlen einen ganz besonderen Charme aus und besitzen ein angenehmes Flair. Denkmalschutz wird vor allem deshalb verliehen, weil die Immobilie zumeist nicht nur aufgrund ihrer Funktionalität gebaut wurde, sondern mit vielen liebevollen Details versehen ist. Oftmals liegen diese auch in einer attraktiven Lage in der Innenstadt.
Durch die hohen Räume und die altertümliche Einrichtung vermitteln die Immobilien zumeist einen luxuriösen Wohnstil. Das Umfeld ist eingewachsen und grün, in der Innenstadt herrscht reges Leben. Denkmalschutz wird vor allem dann verliehen, wenn die Region ein Bevölkerungswachstum aufweist und sich steuerliche Vergünstigungen leisten kann. An Standorten mit einem hohen Bevölkerungswachstum können Wertentwicklungs- und Mietpreissteigerungen erwartet werden. Mehr als 90 Prozent der Städter ziehen eine altehrwürdige Immobilie einem Neubau vor, auch wenn dieser billiger ist. Beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie muss darauf geachtet werden, dass An- und Umbauten von den Behörden genehmigt werden müssen. Die Abnahme erfolgt zumeist vom TÜV.
Fazit
Denkmalgeschützte Immobilien sind im Trend. Diese bieten ein attraktives Steuersparmodell und können bei Spitzenlagen steigende Mieten und ein hohes Wertsteigerungspotential bieten. Zudem sind diese krisenfest, inflationssicher und währungsunabhängig. Im Vergleich lohnt sich der Kauf einer Neuimmobilie aus steuerlicher Sicht nicht mehr.
Tiefergehende Informationen zum Denkmalschutz, zur Denkmalpflege, zur deutschen Geschichte des Denkmalschutz sind in Arbeit.