Das Baudenkmal

DIE INVESTITION IN EINE DENKMALIMMOBILIE

Denkmalimmobilien mit hundert oder mehr Jahren Geschichte, verleihen jedem Stadtbild einen unverwechselbaren Charme. Historisch gewachsene Viertel mit ihren charaktervollen Bauten verzaubern jeden Besucher und sind äußerst begehrte Kauf-und Mietobjekte.


Investoren erwarten hohe Renditen aufgrund attraktiver steuerlicher Vergünstigungen. Für das stilvolle Wohnen in denkmalgeschützten Immobilien, zahlen Mieter gerne auch höhere Mietpreise, was die Investition in derartige Immobilien noch attraktiver macht. 

Die meisten Stadtbewohner bevorzugen das Wohnen in einer Denkmalimmobilie, denn das besondere Ambiente von lichtdurchfluteten Räumen mit hohen Decken, großen Fenstern und dickem Mauerwerk kann keine Neubauimmobilie bieten. Zudem befindet sich eine Denkmalimmobilie meist in einer begehrten, zentralen Lage in der Innenstadt, was ihren Wert zusätzlich steigert.

Eine hochwertig sanierte Denkmalimmobilie vereint die optischen Vorzüge früherer Architektur mit den fortschrittlichen, luxuriösen Ausstattungselementen heutiger Zeit. Die moderne, qualitative Isolierung sorgt darüber hinaus für ein behagliches Wohngefühl in den weitläufigen Räumlichkeiten. 

Um die wertvollen Gebäude geschichtsträchtiger deutscher Architektur zu schützen und für die kommenden Generationen zu erhalten, hat der deutsche Staat diesen Immobilien seinen besonderen Schutz zugesprochen. Die Sanierung, bzw. Umnutzung einer Denkmalimmobilie zu Wohnzwecken wird durch die Gewährung großer Steuerentlastungen großzügig belohnt. Dies macht die Denkmalimmobilie zu einem äußerst interessanten Investitionsobjekt, sowohl bei Eigennutzung als auch als Renditeobjekt.

Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage und der degressiven Abschreibung für vermietete Neubauten, bietet nur noch die so genannte Denkmal Afa (Absetzung für Abnutzung) die Möglichkeit, Steuern zu sparen. 

Die Paragraphen 7h und 7i des Einkommenssteuergesetzes definieren die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Kapitalanleger können demzufolge die gesamten Sanierungs- und Modernisierungskosten ansetzen und von ihrer Einkommenssteuer abschreiben. Der Abschreibungszeitraum beträgt zwölf Jahre, wobei in den ersten acht Jahren 9% der Sanierungskosten und in den folgenden vier Jahren 7% steuerlich berücksichtigt werden.

Neben der Denkmal AfA haben Investoren weiterhin die Möglichkeit, von der linearen AfA Gebrauch zu machen. So kann der Anschaffungspreis für eine Denkmalimmobilie, ausschließlich Modernisierungs- und Grundstückskosten, über einen Zeitraum von 50 Jahren mit 2% angesetzt werden. 

Selbstnutzer einer Denkmalimmobilie kommen ebenfalls in den Genuss steuerlicher Vorteile. Beim Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes, können die gesamten Anschaffungs-und Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 9% abgeschrieben werden. 

Nicht zuletzt, spielt auch die Befreiung von der Abgeltungssteuer eine wesentliche Rolle. Nach zehn Jahren sind Gewinne aus einem Wiederverkauf steuerfrei. 

Somit stellt die Investition in eine Denkmalimmobilie eine der besten Kapital-Anlagemöglichkeiten dar. Aufgrund des begrenzten Angebotes an hochwertig sanierten, denkmalgeschützten Gebäuden, ist in den kommenden Jahren eine erhebliche Wertsteigerung zu erwarten. Die hohe Nachfrage ermöglicht zudem eine rasche und profitable Vermietung.