STEUERN SPAREN DURCH DIE DENKMALSCHUTZABSCHREIBUNG
Mit Eigenheimen und anderen Immobilien lassen sich heutzutage leider auch nicht mehr in dem Maße Steuern sparen, wie es noch vor wenigen Jahren der Fall war.
Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang exklusive und denkmalgeschützte Immobilien, die dank der Denkmalschutzabschreibung auch auf lange Sicht enorme Steuerersparnisse versprechen. Dadurch sind diese Objekte besonders für Kapitalanleger mehr als nur einen flüchtigen Blick wert.
Eine sichere Anlage
Es sind fast ausschließlich hochwertige Altbauten, die unter Denkmalschutz gestellt werden. Das sorgt dafür, dass diese Immobilien immer interessant bleiben, denn irgendeinen willigen Käufer für ausgiebig sanierte und wunderschön anzusehende Häuser wird es immer geben. Somit sind diese Objekte aufgrund der Denkmalschutzabschreibung eine der sichersten Kapitalanlagen, die es hierzulande zu erwerben gibt.
Doch wie soll man sich eine solche Immobilie leisten, wenn man nicht gerade zu den Großverdienern unserer Gesellschaft gehört? Glücklicherweise greift der Staat dem Käufer in diesem Fall unter die Arme, denn durch die Denkmalschutzabschreibung können die Kosten für die Sanierung einer solchen Immobilie in großem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten für eine solche Sanierung sind selbstverständlich noch immer recht hoch; ein kleines Beispiel soll an dieser Stelle jedoch verdeutlichen, warum sich eine Investition dank der Denkmalschutzabschreibung dennoch lohnt.
Wie bereits gesagt greift der Staat den Eigentümern dieser Immobilien unter die Arme. Dies tut er sozusagen als Gegenleistung dafür, dass man ein solch traditionsreiches und erhaltenswertes Bauobjekt der Nachwelt in gutem Zustand überlässt. Wenn man sich als Kapitalanleger eine solche Immobilie sichert, darf man daher den vollständigen Teil der Sanierungskosten - also 100% - über einen Zeitraum von zwölf Jahren abschreiben. In dieser Zeit darf man die Wohnungen, die aufgrund ihrer Exklusivität nicht selten bereits die Bezeichnung Luxuswohnung verdient haben, natürlich auch vermieten. Wenn man die Immobilie hingegen als Eigennutzer erwirbt, dürfen dank der Denkmalschutzabschreibung alle Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden. Zum Vergleich: Neubauten bringen es im selben Zeitraum lediglich auf Abschreibungen in Höhe von maximal 2,5% pro Jahr.
Der Weiterverkauf lohnt
Durch die Denkmalschutzabschreibung lohnt es sich auch besonders, die Immobilie nach einem gewissen Zeitraum weiterzuverkaufen. Wenn man sich nämlich - aus welchem Grund auch immer - wieder von seinem Haus trennt, fällt dafür nach zehn Jahren keine Abgeltungssteuer an.
Durch diesen abgeltungssteuerfreien Verkauf, der erst durch die Denkmalschutzabschreibung möglich wird, und die äußerst attraktiven Steuerersparnisse im Zusammenhang mit der Sanierung dieser Bauten sind denkmalgeschützte Altbauten zumindest auf dem Immobiliensektor wohl eine der letzten echten Steueroasen in der Bundesrepublik Deutschland.