Denkmal Abschreibung

DENKMAL ABSCHREIBUNG

In Deutschland werden immer mehr Gebäude zu Baudenkmälern ernannt.

Diese sind besonders interessant für Investoren und Selbstnutzer, da bei Gebäuden mit Denkmalschutz gemäß der §§ 7i, 10f, 11b,7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz spezielle Denkmalabschreibungen möglich sind.

Bei einer Denkmalabschreibung können Investoren insgesamt 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren absetzen, bei Selbstnutzern beträgt die Denkmalabschreibung immerhin noch 90 % über zehn Jahre. Die Ernennung zu einem Baudenkmal richtet sich nach den jeweiligen Landesvorschriften des Bundeslandes. Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen sämtliche Sanierungsmaßnahmen im Vorwege mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgesprochen werden, diese muss die Maßnahmen genehmigen.

Um eine Abschreibung Denkmal optimal zu nutzen, muss das Gebäude gekauft werden, bevor die Sanierungsmaßnahmen beginnen. Ansonsten können die Denkmalabschreibungen leider nicht genutzt werden. Im Normalfall werden denkmalgeschützte Immobilien über einen Bauträger erworben, der innerhalb des Kaufvertrags eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für Grund und Boden, Altbauwert und die Sanierung vornimmt. Daraus ergeben sich dann die Kosten, die für die Denkmalabschreibung genutzt werden können. Bei den meisten Immobilien machen sie mehr als 70 % der Gesamtkosten aus. 

Wie verläuft die Abschreibung?

Die Abschreibung, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Denkmal-AfA bezeichnet wird, verläuft für Selbstnutzer von denkmalgeschützten Immobilien linear. Sie dürfen über zehn Jahre jedes Jahr 9 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen, insgesamt also 90 %. Investoren können innerhalb der ersten acht Jahre jeweils 9 % absetzen und in den darauffolgenden vier Jahren noch einmal 7 %. 

Vorteile der Denkmal-AfA

Mit der Abschreibung Denkmal haben sowohl Investoren als auch Selbstnutzer eine interessante Alternative zur Finanzierung. Durch die laufenden Abschreibungen sinkt das zu versteuernde Einkommen und am Ende des Jahres gibt es meistens eine größere Menge Geld vom Finanzamt zurück, die dann zusätzlich zur Tilgung der Finanzierung verwendet kann. Investoren können neben den reinen Finanzierungskosten sogar noch die Zinsen für die Finanzierung steuerlich geltend machen. Die Gesamtkosten für die Immobilie sinken so in der Gesamtbetrachtung. 

Denkmalgeschützter Wohnraum ist inzwischen sehr gefragt, bereits sanierte Baudenkmäler sind so gut wie immer komplett vermietet und für neue Mieter gibt es eine Warteliste. Dadurch sind denkmalgeschützte Immobilien natürlich gerade bei Investoren begehrt, aber auch Selbstnutzer profitieren davon. Durch die hohen Steuerrückerstattungen kann die Immobilie im Vergleich zu einer normalen Finanzierung meist etwas größer ausfallen und im Vergleich zu einem - oftmals sterilem - Neubau haben Altbauten einen ganz bestimmten Charme. Zusätzlich liegen Baudenkmäler meistens in reizvollen Innenstadtlagen mit einer guten Verkehrsanbindung.