Baudenkmal Abschreibung - Steuern optimieren und attraktiver wohnen
Die Baudenkmal Abschreibung gehört zu den interessantesten Möglichkeiten, in eine Immobilie zu investieren und gleichzeitig alle Vorzüge von denkmalgeschütztem Wohneigentum zu nutzen.
Eine Denkmalschutzimmobilie gehört zu den Gebäuden, die der Staat seit einigen Jahren besonders hoch fördert. Wer als Käufer von allen Vorzügen profitieren will, muss auch besondere Kriterien erfüllen. Die Baudenkmal Abschreibung lässt sich nur in Anspruch nehmen, wenn das regional zuständige Amt ein Bestandsgebäude als Denkmal ausweist. Erst wenn alle geforderten Faktoren erfüllt sind, kann ein Denkmal in eine Denkmalliste aufgenommen werden. Weitaus strenger sind die Richtlinien dafür in den neuen Bundesländern definiert. Hier muss neben der Eintragung in die Denkmalliste auch der Nachweis erbracht werden, das ein Denkmal in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegt, um einen Anspruch auf eine Baudenkmal Abschreibung geltend zu machen. Verbunden damit ist die Chance, das zu versteuernde Einkommen durch die Baudenkmal Abschreibung zu reduzieren.
Projektbeispiele: Baudenkmäler mit AfA in Potsdam
Projektbeispiele: Baudenkmäler mit AfA in Potsdam
Wie kann der Eigentümer die Baudenkmal Abschreibung einsetzen?
Unabhängig davon, ob der künftige Immobilienbesitzer ein Baudenkmal erwirbt, um diese selber zu bewohnen, oder als Kapitalanlage zu vermieten, kann steuerliche Vorteile nutzen. Die Denkmalabschreibung, oder auch Denkmal-AfA genannt, legt fest, in welcher Höhe die Baudenkmal Abschreibung verwendet werden kann. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf dem deutschen Einkommensteuergesetz. Hier werden Höhe und Dauer der Abschreibung nicht nur für Eigennutzer, sondern auch Kapitalanleger festgelegt. Wer ein Baudenkmal für die eigene Verwendung erwirbt, kann über einen Zeitraum von zehn Jahren 90 Prozent der kompletten Sanierungskosten abschreiben, während der Kapitalanleger über 12 Jahre die gesamten Sanierungskosten abschreiben kann.
Worauf kommt es bei der Baudenkmal Abschreibung an?
Wer von der steuerlichen Anerkennung der Abschreibung profitieren will, sollte das Baudenkmal vor Sanierungsbeginn erwerben. Für die Berechnung der steuerlichen Abrechnung wird nicht der komplette Kaufpreis zugrunde gelegt, sondern lediglich der Anteil, der auf eine Sanierung entfällt. Die vom Denkmalamt ausgestellte Bescheinigung, die am Ende der Sanierungsmaßnahmen ausgestellt wird, weist die endgültige Höhe der Abschreibung aus.
Wer profitiert von der Abschreibung?
Einen Sanierungsanteil kann jeder steuerlich geltend machen, der seine persönliche Steuerlast ermitteln lässt. Zu den zwingenden Voraussetzungen gehört, dass eine steuerliche Veranlagung in Deutschland durchgeführt wird und die denkmalgeschützte Immobilie vor dem Sanierungsbeginn gekauft wird.
Kapitalanleger, die ein Gebäude vermieten wollen, können den Sanierungsanteil komplett über 12 Jahre abschreiben, wobei die Denkmalabschreibung über acht Jahre neun Prozent vom Sanierungsanteil beträgt und in den folgenden vier Jahren mit sieben Prozent veranschlagt wird. Zusätzlich können auch Schuldzinsen, wenn das Baudenkmal über ein Immobiliendarlehen erworben wird, steuerlich geltend gemacht werden.