Spekulationsfrist Immobilien

SPEKULATIONSFRIST IMMOBILIEN

Wenn von einer Spekulationsfrist Immobilien gesprochen wird, handelt es sich im deutschen Steuerrecht um einen bestimmt abgegrenzten Zeitraum, welcher zwischen einem Ankauf und einem Verkauf einer Immobilie liegt. Ist der gesetzliche Zeitraum noch nicht verstrichen, dann müssen erzielte Gewinne nach den Sätzen der Spekulationssteuer versteuert werden. Ist der Zeitraum abgelaufen, dann entfällt die Spekulationssteuer. Die Spekulationsfrist Immobilien beträgt 10 Jahre nach dem Erwerb. Nach Ablauf dieser festgelegten Frist sind Gewinne, die aus der Veräußerung auch nicht eigen genutzter Wohnimmobilien erzielt worden, steuerfrei.

Der Immobilienverkauf

In der Regel gilt die Spekulationsfrist für Häuser, Grundstücke, Eigentums- oder Miteigentumsanteile an Immobilienfonds oder Wohnungen. Zwischen dem Erwerb einer Immobilie und der Veräußerung muss mindestens ein Zeitraum von 10 Jahren vorliegen, damit der aus dem Verkauf erzielte Gewinn nicht mehr für die Spekulationssteuer in Frage kommt. Diese Frist sollte präzise genau beachtet werden, da die Spekulationssteuer ebenfalls präzise genau vom zuständigen Finanzamt berechnet wird. Private Verkäufer ohne Spekulationsabsichten werden auf keinen Fall übervorteilt, denn hier hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung vorgesehen. Diese Sonderregelung gilt für privat genutzte Immobilien und Grundstücke. Der Verkauf kann somit faktisch steuerfrei erfolgen.

Sonderregelung Spekulationsfrist Immobilien

Zudem gilt eine Sonderregelung, wenn die jeweilige Immobilie zuerst vermietet und nach einem bestimmten Zeitraum für private Zwecke genutzt wird. Tritt ein solcher Fall ein, verringert sich die Spekulationsfrist auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Eigentümer im Jahr des Verkaufs und den zwei Jahren zuvor die Immobilie selbst nutzen muss, um der gesetzlichen Steuerpflicht zu entkommen und sie steuerfrei weiter veräußern kann. Wenn es sich bei dem Verkauf um nicht selbst genutzte Immobilien oder unbebaute Grundstücke handelt und die Spekulationsfrist nicht vermieden werden kann, können eventuelle Verluste allerdings steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich die Steuerlast erheblich. 

Immobilienverkauf im Notfall

Bei einem Immobilienverkauf, der innerhalb der Spekulationsfrist getätigt wird, handelt es sich oft um einen Notverkauf. In diesem Fall sollten Bankdarlehen im Vorfeld gekündigt werden, um das jeweilige Objekt möglichst ohne Belastungen verkaufen zu können. Die Banken verlangen üblicherweise eine spezielle Vorfälligkeitsentschädigung. Die hierbei entstandenen Kosten können von dem zu versteuertem Gewinn abgezogen werden. Ein Immobilienverkauf sollte nach Möglichkeit nicht während der Spekulationsfrist Immobilien erfolgen, um Verluste zu vermeiden. Wenn ein Verkauf steuerfrei abgewickelt werden kann, ist das stets im Sinne aller Beteiligten.