EIGENTUMSWOHNUNG STEUERLICH ABSETZEN
Ob die Kosten für eine Wohnung steuerlich absetzbar sind, hängt vor allem davon ab, wie die Immobilie genutzt wird. Steuerlich mach es einen großen Unterschied, ob die Wohnung vermietet ist oder selbst genutzt wird.
Vermietete Eigentumswohnung steuerlich absetzen
Die Kosten der Immobilie sind am besten absetzbar, wenn die Wohnung vermietet ist. In diesem Fall tritt der Besitzer der Immobilie als Unternehmer auf. Er hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die er versteuern muss. Die Kosten, die damit zusammen hängen, kann er steuerlich absetzten. Eine Wohnung wird dabei wie ein Haus oder jede andere Immobilie behandelt. Durch Abnutzung verliert jede Immobilie im Laufe der Zeit an Wert. Diesen Verlust kann der Eigentümer abschreiben.
Bei der Vermietung unterscheidet man allgemein zwischen Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen, und Kosten, die der Eigentümer tragen muss. Die meisten Kosten, die der Mieter nicht zahlen muss, kann der Eigentümer steuerlich absetzen. Absetzbar sind z.B. die Kosten der Hausverwaltung. Auch viele Reparaturen in der Wohnung darf der Eigentümer absetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Immobilien renoviert oder saniert werden muss. Der Aufwand ist meistens steuerlich absetzbar. Auch Zinsen für ein laufendes Darlehen, das der Finanzierung der Wohnung dient, kann der Besitzer einer vermieteten Eigentumswohnung steuerlich absetzen. Manche Versicherungen, z.B. Rechtsschutz, sind ebenfalls absetzbar. Mieter, die nicht die Miete zahlen, sind für den Besitzer der Immobilien ärgerlich. Aber wenigstens darf der die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Das Honorar des Anwalts oder die Gebühren des Gerichts mindert die steuerliche Last. Was absetzbar ist und was nicht, muss von Fall zu Fall genau geprüft werden. Wer also sicher wissen möchte, welche Kosten er bei einer Eigentumswohnung steuerlich absetzen kann, sollte einen Steuerberater konsultieren.
Selbst genutzte Eigentumswohnung steuerlich absetzen
Bei der selbst genutzten Wohnung gibt es sehr viel weniger Möglichkeiten als bei einer vermieteten Wohnung. Der Wertverlust der Immobilie ist steuerlich absetzbar. So wie bei einem Haus auch, dürfen 5% der Herstellungskosten für 8 Jahre abgeschrieben werden. Sie sind aber nur unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar. Die Immobilie muss vor dem Jahr 1987 fertig gestellt sein. Außerdem muss die Immobilie zu mindestens zu 2/3 dem Zweck des Wohnens dienen. Viele Vorschriften, die den Mieter einer Wohnung betreffen, gelten analog auch für den Eigentümer, der seine Wohnung selbst nutzt. Die steuerlichen Vorteile sind die gleichen. Der Besitzer der Immobilien kann die Kosten im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleitungen von der Steuer absetzen. Es handelt sich dabei um Leistungen von Handwerkern oder Gärtnern. Die Höhe des maximalen Betrags ist allerdings stark begrenzt. Außerdem sind nur die Lohnkosten absetzbar. In gewissen Fällen kann der Eigentümer der Immobilie auch Teile der Grundsteuer absetzen. Was man genau bei einer selbst genutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen kann, sollte man den Steuerberater fragen. Es sind sehr viel weniger Dinge absetzbar als bei einer vermieteten Immobilie.