Gebäudeabschreibung

GEBÄUDEABSCHREIBUNG

Abschreibung ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen, der für die steuerliche Absetzung eines Vermögensgegenstandes aufgrund von Abnutzung bzw. Wertminderung steht. Die Differenz aus dem ursprünglichen und dem aktuellen Wert ergibt dann die genaue Höhe der Abschreibung, also den Betrag, der steuerlich abgesetzt werden kann. Dies ist in §5 bis §7 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) exakt geregelt.

Auch im Immobilienwesen hat man es mit Abschreibungen zu tun. Dabei handelt es sich um Gebäudeabschreibungen. Dessen Höhe ergibt sich nicht nur aus der Wertminderung, die ein Gebäude im Laufe der Zeit durchlaufen hat, sondern auch aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Kalkulation einer Gebäudeabschreibung kann entweder linear oder degressiv erfolgen.

Bei linearen Gebäudeabschreibungen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gleichmäßig auf die voraussichtlichen Nutzungsjahre verteilt.Degressive Gebäudeabschreibungen verteilen die entsprechenden Beträge wiederum in fallenden Raten. Dabei bleibt entweder die Differenz der Abschreibungsraten oder der Abschreibungsprozentsatz konstant. Handelt es sich um eine degressive Gebäudeabschreibung werden die Raten mit der zunehmenden Nutzungsdauer von einem Gebäude immer geringer.

Aufgrund der Möglichkeit der Absetzung durch Abnutzung eignen sich Immobilien hervorragend als Kapitalanlagen. Die typisierten und durch das EStG geregelten Abschreibungssätze legen genau fest, in welcher Form sich steuerlich von der Absetzung der Immobilien profitieren lässt.