Steuervorteile Immobilien

STEUERVORTEILE VON IMMOBILIEN

Denkmalimmobilie mit direkter Anbindung an Intel
Burg
Wohneinheiten
44
Flächen
62,00 - 111,00 m²
Kaufpreise
293.009 - 494.950 €
Denkmal
Idyllisches Denkmal mit hoher KfW-Förderung 15 km südwestlich von Leipzig
Lützen
Wohneinheiten
14
Sanierungsanteil
80 %
Flächen
56,00 - 94,00 m²
Kaufpreise
235.620 - 396.900 €
Denkmal
Denkmal mit hoher Energieeffizienz kurz vor Magdeburg
Schönebeck (Elbe)
Wohneinheiten
11
Flächen
39,49 - 92,49 m²
Kaufpreise
155.986 - 365.336 €
Denkmal
Denkmalimmobilie mit KFW-Förderung und hohen steuerlichen Vorteilen im Alten Land
Hollern-Twielenfleth
Wohneinheiten
5
Flächen
123,58 - 245,10 m²
Kaufpreise
526.243 - 850.189 €
Denkmal

Exklusive denkmalgeschützte Immobilien stellen besonders in saniertem Zustand kulturelle Erbgüter von hohem Wert dar.

Oft waren große Anstrengungen nötig, um ein altes, aber erhaltenswertes Gebäude in den Zustand einer exklusiven, repräsentativen Immobilie zu bringen. 

Staat und Gesellschaft sind daran interessiert, dieses Erbe zu erhalten und es zu pflegen. Steuervorteile von Immobilien wurden geschaffen, der Staat hilft weiterhin mit Zuschüssen. Fördermittel zur Sanierung wertvollen Altbaubestandes und zur Pflege solcher Denkmäler sollen helfen, den erhöhten Kostenaufwand wenigstens teilweise zu kompensieren.

Neben derartigen Zuschüssen steigern steuerliche Vergünstigungen das Bewusstsein, dass es sich lohnt, einen Beitrag zur Erhaltung von Kulturgütern zu leisten. Steuervorteile von Immobilien dienen somit dem Werterhalt, tragen sie doch dazu bei, die oft erhöhten Aufwendungen für solche Gebäude in einem erträglichen Rahmen zu halten. Ohne Steuervorteile für Immobilien im Rahmen des Denkmalschutzes wäre es für weniger Bürger finanzierbar, derartige Häuser als Eigentümer zu bewohnen oder auch zu Zwecken der Vermietung zu besitzen. 

Bevor Steuervorteile von Immobilien unter Denkmalschutz genutzt werden können, ist zunächst zu klären, ob das betreffende Objekt wirklich unter Denkmalschutz steht. Die jeweilige Gemeinde fungiert als Untere Denkmalbehörde und erteilt Auskunft darüber, ob das betreffende Objekt in der Denkmalliste steht. Wird dem Finanzamt der Bescheid vorgelegt, der die Eintragung in die Denkmalliste dokumentiert, dann muss das Finanzamt bindend die so genannte Unterschutzstellung akzeptieren, Steuervorteile von Immobilien sind anzuerkennen. Für alle steuerrechtlichen Fragen sind die jeweiligen Finanzämter gehalten, Auskunft zu erteilen. 

Soll ein Baudenkmal erworben werden, so kann der jährliche Wertverlust steuerlich geltend gemacht werden. Dies wird "Absetzung für Abnutzung" (AfA) genannt. Diese Absetzung ist allerdings nur dann möglich, wenn durch das Denkmal steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden können. Der Gesetzgeber möchte ja, bei aller Einsparmöglichkeit für den Bürger, letztendlich auch profitieren. Die Kosten für die Anschaffung des Gebäudes sind in diesem Fall die Grundlage der Bemessung der Steuervorteile von Immobilien, nicht jedoch die Grundstückskosten. 

Steuervorteile von Immobilien können auch dann genutzt werden, wenn das Gebäude selbst nicht als Baudenkmal klassifiziert wurde, jedoch innerhalb eines solchen liegt. Auch hier erteilt die Untere Denkmalbehörde Auskunft darüber, ob ein Bebauungsplan vorliegt, der die Voraussetzung für eine steuerliche Begünstigung ist. Es geht hier um die Erhaltung des Erscheinungsbildes des Gebäudes, den äußeren Gesamteindruck des Denkmals. 

Bei allen vom Gesetzgeber geschaffenen steuerlichen Einsparmöglichkeiten gelten Steuervorteile von Immobilien für Baudenkmäler nur dann, wenn Aufwendungen einem Erhalt oder einer sinnvollen Nutzung dienen. Gesamt gesehen sind Investitionen bis zu 90% absetzbar, eine attraktivere Möglichkeit der Steuereinsparung existiert im Moment nicht. Hier kann auf repräsentative Weise Kapital gebildet werden.