Eigenkapital

EIGENKAPITAL

Als Eigenkapital wird das Vermögen definiert, das nach Abzug von eventuell vorhandenen Schulden noch vorhanden ist. Besonders für die Wirtschaft, die Immobilienbranche sowie im Bankwesen und Kapitalmarkt hat das Eigenkapital eine große Bedeutung.

Gliederung des Einzelkapitals

Das Eigenkapital kann sich aus verschiedenen Geld- und Wertpapieranlagen zusammensetzen. Dazu zählen beispielsweise das gezeichnete Kapital, sämtliche Kapitalrücklagen (z. B. Sparbücher), Gewinnrücklagen, Gewinnvorträge oder Verlustvorträge sowie Jahresüberschüsse oder Jahresfehlbeträge. 
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Abgrenzung des Eigenkapitals von Fremdkapital

Im Falle von Unternehmen muss das Eigenkapital von dem Fremdkapital abgegrenzt werden. Das Eigenkapital kann als Summe der Leistungen verschiedener Gesellschafter bezeichnet werden, die dem Unternehmen auf unterschiedliche Weise zuteil wurden. Darin wird auch der Gewinn eines Unternehmens mit eingeschlossen. Zudem ist es ganz gleich, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder nicht. Somit repräsentiert also das Eigenkapital den Anteil am Gesellschaftsvermögen, den ein Eigentümer hat. 

Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson kein Eigenkapital hat, so spricht man von Fremdkapital. Besonders deutlich wird der Unterschied zwischen Eigen- und Fremdkapital im Rahmen eines Insolvenzverfahrens: Eigenkapital, das rückständig ist und somit vom Gesellschafter aufgebracht werden muss, kann vom Verwalter des Insolvenzverfahrens eingefordert werden, und zwar als Leistung in Masse. Wurde jedoch ein Kredit aufgenommen - nun handelt es sich um Fremdkapital - hat der Kreditgeber zu jeder Zeit die Möglichkeit, das Darlehen außerordentlich zu kündigen. Wenn der Kreditgeber das Darlehen schon gewährt haben sollte, wird die Rückforderung der Summe mit in den Insolenzvertrag aufgenommen.

Eigenkapital zur Finanzierung von Immobilien

Um den Kauf von Immobilien zu finanzieren, kann das Eigenkapital zu einem Kredit hinzugezogen oder ohne Abschluss eines Kreditvertrages komplett verwendet werden. Dabei werden als Eigenkapital alle dem Eigentümer oder Bauherren zur Verfügung stehenden Geldmittel gemeint, wie z. B.: Bargeld, Festgeld, Guthaben von Sparbüchern, Bauspargutguthaben, der Besitz von Wertpapieren sowie Grundbesitz. Wird der Begriff des Eigenkapitals weiter gefasst, können ebenfalls Darlehen von Verwandten oder Arbeitgebern und Zuschüsse aus dem öffentlichen Raum hinzugezählt werden.