Denkmalschutz Hessen

DENKMALSCHUTZ HESSEN (HE)

Ein bedeutendes Industriedenkmal mit großer Zukunft
Erfurt
Wohneinheiten
145
Flächen
52,00 - 127,00 m²
Kaufpreise
480.000 - 809.000 €
Denkmal

Für den Denkmalschutz in Hessen ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Es ist dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstellt. Außerdem gibt es zahlreiche untere Denkmalschutzbehörden, die den Denkschmalschutz in den Kreisen regeln.

Alle Personen, die ein Gebäude, das in Hessen unter Denkmalschutz steht, erwerben möchten, können sich an das Landesamt für Denkmalpflege oder die zuständige Behörde vor Ort wenden und das weitere Vorgehen abklären.

Lange Zeit spielte der Denkmalschutz in Hessen nur eine untergeordnete Rolle. Dies galt vor allem für die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, wo der Wideraufbau der zerstörten Stadtkerne und der umliegenden Ortschaften im Vordergrund stand. Das Landesamt für Denkmalpflege hat alle Gebäude gelistet, die in Hessen unter Denkmalschutz stehen. Diese Denkmalliste ist in verschiedene Kreise unterteilt, sodass die Interessenten gezielt nach den für sie infrage kommenden Objekten suchen können. 

Das Landesamt für Denkmalpflege hat mehr als 60.000 Objekte registriert. Dabei handelt es sich größtenteils um sogenannte Alltagsdenkmale, die in den Stadtkernen oder in den ländlichen Gebieten zu finden sind. Charakteristisch für Hessen sind die Fachwerkhäuser, die das gesamte Land durchziehen und in den letzten Jahren und Jahrzehnten gründlich saniert und renoviert wurde. So ist gewährleistet, dass die historischen Gebäude auch in Zukunft erhalten bleiben und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 
 

Wer ein Gebäude erwerben möchte, dass unter Denkmalschutz steht, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dies betrifft vor allem umfangreiche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten, die vom Landesamt für Denkmalpflege finanziell unterstützt werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob die Denkmalimmobilie für den Eigengebrauch genutzt oder vermietet werden soll. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können zinsgünstige KfW-Kredite für Modernisierungsarbeiten oder energiesparende Maßnahmen aufgenommen werden. 

Die Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie können umfassende steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, die im Einkommensteuergesetz geregelt sind. Dies betrifft vor allem Sonderabschreibungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die in den ersten 12 Jahren nach dem Erwerb der Immobilie zu 100 Prozent erfolgen können. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können die Sanierungskosten zu einem großen Teil steuerlich geltend gemacht werden. Eine ganz wesentliche Rolle bei der steuerlichen Absetzbarkeit spielt die Denkmal AfA. AfA steht für Abschreibung für Abnutzung.