Altbauwohnung

ALTBAUWOHUNG

Für den Begriff Altbauwohung existiert keine allgemeingültige Definition. Laut Duden handelt es sich bei einem Altbau um ein "älteres, vor einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestelltes Gebäude".


Als zeitliche Grenze für die Einordnung eines Gebäudes als Altbau gilt dabei das Jahr 1949. In diesem Jahr wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Das Ende der Altbauära wird allgemein auf den Beginn der 1950er Jahre datiert. Damals kam es in baulicher Hinsicht zum zunehmenden Einsatz von Betonwänden und Isolierglasfenstern. 

Altbauwohnungen sind durch verschiedene für sie charakteristische Bauelemente gekennzeichnet. Dazu zählen beispielsweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster. Ein weiteres Merkmal von Altbauwohnungen sind hohe, nicht selten auch mit Stuck verzierte Decken. Die Deckenhöhe von Altbauwohnungen bewegt sich zumeist in einem Bereich zwischen 3 Metern und 4,5 Metern. Zudem lassen sich in Altbauwohnungen oft Durchgangszimmer oder an die Küche angrenzende Vorratsräume finden. Charakteristisch für diesen Wohnungstyp sind auch Dielenböden oder alte Parkettböden. Ursprünglich wurden zahlreiche Altbauten ohne ein eigenes Bad und WC gebaut. Die sanitären Anlagen befanden sich häufig außerhalb der eigentlichen Wohnung. Zahlreich Altbauwohnungen wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge von Sanierungsarbeiten mit eigenem Bad und WC ausgestattet. 
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Um modernen Wohnansprüchen gerecht zu werden, müssen viele Altbauwohnungen saniert werden. Zu den häufigsten Maßnahmen zählen dabei eine Modernisierung der Elektrik sowie Arbeiten an der Heizungsanlage und an den Rohrleitungen. Häufig betreffen Sanierungsarbeiten auch die Statik oder die äußere Hülle eines Altbaus. Die Bedeutung der Altbausanierung hat seit den 1970er Jahren zunehmend höhere Bedeutung erlangt. Sie macht heute mehr als die Hälfte des gesamten in Deutschland anfallenden Bauvolumens aus. 

Viele Altbauten sind in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt. Ob ein Altbau unter Denkmalschutz gestellt wird, entscheidet die Gemeinde in der sich das jeweilige Gebäude befindet. Ausschlaggebend ist dabei, ob der Altbau in kultureller oder wissenschaftlicher Hinsicht von Bedeutung ist. Selbstnutzer eines unter Denkmalschutz stehenden Altbaus haben die Möglichkeit, über einen Zeitraum von zehn Jahren 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abzusetzen.