Abschreibung von Immobilien

Abschreibung von Immobilien

Hohe finanzielle Vorteile bei der Abschreibung von Immobilien

In schwierigen Wirtschaftsjahren ist der Besitz von Immobilien von Vorteil. Denkmalgeschützte Gebäude und Wohnungen bieten ihren Besitzern durch steuerliche Vergünstigungen ein hohes Maß an Sicherheit und erwirtschaften bei einer Vermietung auch im Rentenalter ein lukratives zusätzliches Einkommen.

So funktioniert die Denkmalabschreibung

Die Abschreibung ist im Einkommenssteuergesetz verankert und gewährt beim Erwerb einer solchen Immobilie hohe steuerliche Vorteile bei der Eigennutzung oder einer Vermietung (Immobilie als Kapitalanlage). Das Potenzial der steuerlichen Vorteile wird durch die Höhe des Anteils am Kaufpreis bestimmt, der auf die Sanierung der denkmalgeschützten Immobilie entfällt. Gerade bei einer denkmalgeschützten Immobilie kann dieser Anteil mehr als 70 % betragen.

Die gesetzlichen Grundlagen

Die Höhe und die Dauer der Abschreibung für Kapitalanleger sind in den §§ 7i und 7h im Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Für Eigennutzer ist der § 10f von Bedeutung. Die Dauer und die Höhe der Abschreibung für Eigennutzer und Kapitalanleger sind hier die Unterschiede. Während der Eigennutzer über einen Zeitraum von zehn Jahren 90% des Sanierungskostenanteils abschreiben kann, wird dem Kapitalanleger die Abschreibung der gesamten Sanierungskosten für zwölf Jahre ermöglicht.

Für wen kommt die Abschreibung von Immobilien infrage?

Bei der Ermittlung seiner Steuerlast kann jeder Steuerpflichtige im Rahmen der Einkommenssteuer den Anteil der Sanierung geltend machen. Der Erwerb der Immobilie muss jedoch vor der Sanierung erfolgen und der Besitzer in Deutschland steuerlich veranlagt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bei der Abschreibung gibt es gesetzgebende Unterschiede. Die Regelung differenziert zwischen Gebäuden, die in der Denkmalliste eingetragen sind und zwischen Immobilien in Sanierungsgebieten. Aufgrund besonderer architektonischer oder gestalterischer Merkmale können vom Denkmalamt einzelne Gebäude als Baudenkmal eingestuft werden. In den Sanierungsgebieten wird vor allem dem Altbaubestand in seiner Gesamtheit eine Förderungswürdigkeit anerkannt. Dabei müssen nicht unbedingt einzelne Bauten die Kriterien für ein Baudenkmal erfüllen.

Individuelle Rendite

Die finanzielle Attraktivität der Abschreibung von Immobilien kann der Steuerberater genau beantworten. Der Erwerb und die Abschreibung von Immobilien bieten eine ideale Vorsorge. Die steuerlich begünstigten sanierten und hochwertigen Immobilien bieten den Besitzern eine hohe Sicherheit. Ihr Wert ist nur wenig von den Konjunkturschwankungen abhäng. Nicht nur die Abschreibung von Immobilien ist ein Argument für den Erwerb von exklusiven sanierten und denkmalgeschützten Gebäuden. Die Besitzer erwerben auch ein besonderes Flair. Oft befinden sich die Objekte in erstklassigen Lagen und vereinen hohen Wohnkomfort mit einem modernen Lifestyle. Wohnen in einer denkmalgeschützten Villa aus der Gründerzeit. Mit den steuerlichen Vorteilen bei der Abschreibung kann der Traum in Erfüllung gehen.